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Kinderzulagen-Korrektur

Oft erhält der Arbeitgeber die Kinderzulagen-Bescheinigung erst zu einem späteren Zeitpunkt und muss rückwirkend eine Korrektur/Nachzahlung auslösen.
Die Kinderzulagen für die rückwirkenden Monate (Summe) werden mit der Lohnart 30150 in der Vorerfassung definiert:
 

Mitarbeiter ist quellensteuerpflichtig

Ist der Mitarbeiter quellensteuerpflichtig, muss für die Quellensteuer sowohl eine Korrektur wie auch eine Mutation erfasst und gemeldet werden.
Mutationen und Korrekturen werden im Register QST über die entsprechende Schaltfläche hinzugefügt.
Korrektur
Im obigen Beispiel der Vorerfassung werden Kinderzulagen für zwei Monate ausbezahlt. Die QST-Korrekturen müssen pro Monat separat erfasst werden (Progressionsstufe).
Dazu wird sowohl für den Januar, wie auch für den Februar (Betrifft Lohnlauf) eine Lohn-Korrektur von jeweils 250.- erfasst.
Mutation
Gleichzeitig muss der Quellensteuer gemeldet werden, dass der Tarif (Anzahl Kinder) geändert hat.
Der entsprechende Eintrag wird wie folgt erfasst:
 
Berechnung und Meldung
Die Berechnung der Kinderzulage und Quellensteuer-Korrektur erfolgt automatisch.
Wird die Quellensteuer über das Modul ELM übermittelt, wird dies auch entsprechend dem Steueramt mitgeteilt.