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Neue und geänderte Lohnarten

Quellensteuer-Lohnarten
Die Lohnarten für die Berechnung der Quellensteuer wurden ergänzt, damit bei einem zweiten Lohnlauf im selben Monat die Quellensteuer korrekt korrigiert und neu gerechnet wird.
Betroffen sind die Berechnungsformeln der folgenden Lohnarten: 50700, 50710, 50740, 50770, 92050.
 
Kinderzulage (Korrektur)
Diese Lohnart rechnet neu nicht mehr in die Quellensteuerbasis (Vermeidung von Doppelberechnung). Für die korrekte Meldung und Berechnung der Quellensteuer muss zwingend eine manuelle Quellensteuer-Korrektur auf dem Mitarbeiter (Register QST) angelegt werden.
 
Familien EL-Abzug Arbeitgeber (nur Waadt)
Neue Lohnart 96960 für den Arbeitgeber-Beitrag mit entsprechendem Zusatzfeld in den Mandanten-Basistabellen für den Abzugssatz.
 
Parifond
Die Lohnart 50800 wurde angepasst, damit der Abzug aufgrund der UVG-Lohnbasis berechnet wird (vorher AHV-Lohn).
Neue Lohnart 96940 für den Arbeitgeber-Beitrag mit entsprechendem Zusatzfeld in den Mandanten-Basistabellen für den Abzugssatz.
 
Zusätzliche Optionen für die Steuerung des 13. Monatslohns
Die Auswahlliste für die Steuerung des 13. Monatslohns wurde erweitert (Stellenstamm > Lohncodes > Auszahlung 13. Monatslohn):
  • Keine: Aus Konsistenzgründen für die Option 13. Monatslohn = Nein
  • Individuell: Für die Steuerung von kundenspezifischen Lohnarten
 
Für die Fibu-Verbuchung müssen die neuen Lohnarten in der Kontierungstabelle hinzugefügt und kontiert werden (Rechnungswesen > Lohnarten-Kontierungstabelle > Lohnarten einlesen)