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MWST - Abrechnungen mit Saldosteuersatz

Auch wenn Sie nach einem Saldosteuersatz abrechnen, benötigen Sie bei den Mehrwertsteuerschlüsseln in den Stammdaten zumindest einen Umsatzsteuerschlüssel für die Verbuchung von Erträgen. Sie tragen in den Stammdaten im bestehenden Standard - Umsatzsteuerschlüssel den geltenden Saldosteuer-Prozentsatz ein, so dass dieser Schlüssel bei der Verbuchung steuerpflichtiger Beträge verwendet wird. In Mandanten, bei denen die Abrechnung nach Saldosteuersätzen eingestellt ist, wird in den einzelnen Buchungen allerdings keine Mehrwertsteuer berechnet und auf ein Konto für Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten gebucht. Dennoch ist der Steuerschlüssel wichtig, denn auf dessen Grundlage erstellt Topal die Mehrwertsteuer-Abrechnung: Die Auswertung wertet alle Buchungen aus, in denen ein Umsatzsteuerschlüssel verwendet wurde und berechnet entsprechend die Saldosteuer. Steuerfreie Umsätze müssen Sie auch als Saldosteuer-Abrechner mit einem Steuerschlüssel kennzeichnen, indem Sie den Schlüssel "Frei" verwenden. Sollten Sie mehrere Saldosteuersätze benötigen, muss für jeden Satz ein Umsatzsteuerschlüssel eingerichtet sein.
 
Bei dieser Abrechnungsmethode ist die Steuer keine Verbindlichkeit, sondern wird bei Fälligkeit als Aufwand verbucht. Insofern spielt der Steuerschlüssel eine etwas andere Rolle als im Normalfall: Er bewirkt keine Buchung, sondern markiert die steuerpflichtigen Umsätze als Grundlage für die Mehrwertsteuerabrechnung.
 
Da bei der pauschalen Saldosteuer keine Vorsteuerrückzahlung erfolgt, spielen die in Topal vorgegebenen Vorsteuerschlüssel hier keine Rolle. Sie brauchen sie nicht von den Konten, denen sie zugeordnet sind, entfernen. Die Vorsteuerschlüssel werden nicht ausgewertet, selbst wenn sie in Buchungen verwendet werden.
 
Um einen Mandanten für eine Abrechnung nach Saldosteuersätzen auszurüsten, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Aktivieren Sie in den Mandanten - Details die Checkbox Saldosteuer.
2. Rufen Sie in den Stammdaten die Mehrwertsteuer - Schlüssel auf.
3. Überschreiben Sie bei allen Umsatzsteuerschlüsseln den Steuersatz mit dem gültigen Satz für die Saldosteuer.
 
Falls ein weiterer Saldosteuersatz benötigt wird, verwenden Sie dafür einen der schon vorhandenen Umsatzsteuerschlüssel und ordnen Sie diesen den Ertragskonten für die entsprechend besteuerten Umsätze zu.
 
Programme von Drittherstellern, die in Topal über die bekannten Schnittstellen ihre Buchhaltungsdaten einspeisen, haben Folgendes zu beachten: Beim Import der Buchungen muss der Bruttobetrag sowie der Steuerschlüssel übertragen werden, so dass Topal die Saldosteuer selbständig berechnen kann. Es dürfen keine Steuerbeträge aus externen Programmen übermittelt werden.