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Datenerhebung

Gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, müssen bei einer Datenerhebung bestimmte Transparenzpflichten erfüllt werden,
um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren und eine faire Datenverarbeitung sicherzustellen.
 
Transparenzpflichten bei der Datenerhebung (nach nDSG)
 
Informationspflicht bei der Erhebung
Unternehmen müssen betroffene Personen klar und verständlich darüber informieren:
 
  • Welche Daten werden erhoben
  • Zu welchem Zweck werden die Daten gesammelt
  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich
  • An wen die Daten werden die Daten weitergegeben
  • Wie lange werden die Daten gespeichert
  • Rechte der betroffene Firma/Person (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung)
 
Welche Daten werden erhoben?
Die Topal Finanzbuchhaltung verfügt über einen Service der verschiedene Datenpunkte sammelt. Dabei Kann der Kunde wählen, ob die Informationen an Topal übermittelt werden sollen.
  
  • Version der installierten Topal Finanzbuchhaltungs Software.
  • Betriebssystem und Build Version
  • SQL Datenbank und Build Version
 
Zu welchem Zweck werden die Daten gesammelt?
Die Daten werden ausschliesslich zu "Live cycle" und Supportzwecken verwendet.
 
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Die Geschäftsleitung, resp. die beauftragten Personen in der Firma Topal Solutions AG, sind für die Datenverarbeitung verantwortlich?
 
An wen die Daten werden die Daten weitergegeben?
Die Daten werden an keine aussenstehenden Firmen oder Personen weitergegeben.
 
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Da es sich bei den Daten lediglich um Versionsinformationen handelt, werden diese mit jeder neuen Installation überschrieben. Es wird keine History angelegt. 
 
Rechte der betroffene Firma/Person?
Auskunftsberechtigte Personen könne jederzeit um Einsicht bitten. Eine Firma/Person hat jederzeit die Möglichkeit die Übermittlung der Daten zu stoppen.