Da für die erste Säule (AHV/IV/EO/ALV) für die Lohnberechnung dieselben Werte gelten, wird die AHV/IV/EO sowie die ALV zentral in der Topal Payroll Administration verwaltet. Somit gelten diese Werte für sämtliche Mandanten und allfällige Anpassungen müssen somit nur einmal in der Administration gepflegt werden.
Im Falle das Payroll-Mandanten mit einer Sozialversicherungspflicht ausserhalb der Schweiz geführt werden, gibt es im Mandanten (Mandanten-Basistabellen - AHV) die Möglichkeit, diese Werte pro Mandant zu führen.
Gültig ab:
Im Feld "gültig ab" werden auf einer Zeitlinie die Anpassungen der AHV-Berechnungsgrundlagen sowie die Beiträge erfasst. Kommt es zu Anpassungen dieser Eckwerte (z.B. einer Anpassung des Rentenalters oder zu Anpassungen der Beiträge, muss ein neuer Eintrag mit einem "gültig ab"-Datum über das Icon "Stift" erstellt werden:
Klicken Sie dabei auf den Button "Hinzufügen" und erfassen Sie das neue "gültig-ab"-Datum. Optional kann dazu noch eine Bemerkung hinterlegt werden. Das Datum eines neuen Eintrages kann noch bis zur ersten Verwendung angepasst über den Button "Mutieren" werden. Danach wird das Feld "von" entsprechend gesperrt. Die Bemerkungen hingegen können jederzeit mutiert werden.
Dank der gesamten History auf der Zeitlinie verwendet Topal Payroll automatisch aufgrund des Abrechnungsdatums jeweils die richtigen Werte, dies auch, wenn Sie noch "alte" Mandanten entsprechend "nachführen" müssen. Entsprechend muss bei einer Anpassung der Werte für die AHV/IV/EO/ALV auf den Mitarbeitern in den Lohncodes keine neue Zeitlinie erfasst werden, da die Pflichtigkeit des Mitarbeiters unverändert bleibt.
Hinweis Update Version 3.5: Diese Funktion wird mit der Version 3.5 eingeführt. Somit ist das erste "gültig ab"-Datum jeweils der 01. des aktuellen Lohnlaufes beim Update auf die Version 3.5. Die Werte werden automatisch übernommen.
In diesem Bereich werden die gesetzlichen Eckdaten zur AHV-Beitragspflicht sowie zum Rentenalter entsprechend verwaltet. Entsprechende Änderungen publiziert Topal Solutions jeweils im Jahresend-Newsletter sowie auf unserer Homepage. Sobald die Werte einmal verwendet wurden, können diese nicht mehr angepasst werden. Erfolgt eine Änderung muss (wie unter Ziffer 1 beschrieben) eine neue Zeitlinie unter "gültig ab" erstellt werden.
Im unteren Bereich der AHV/IV/EO/ALV werden die Beitragssätze der AHV/IV/EO sowie der ALV hinterlegt. Auch in diesem Fall gilt, sobald ein Wert verwendet wurde und es zu einer Mutation kommt, muss eine neue Zeitlinie (siehe Ziffer 1) erfasst werden. Entsprechend sind rückwirkende Anpassungen nicht möglich.
Die aktuellen Beiträge (Stand 2022) setzten sich folgendermassen zusammen:
Die Lohnbeiträge an die ALV betragen bis zu einer Lohnsumme von CHF 148'200.00/Jahr 2.2% welche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt werden (je 1.1%)
(Stand 2022)
Für Löhne über CHF 148'200.00/Jahr wird unter der Versicherung ALVZ das Solidaritätsprozent an die ALV berechnet. Auch dieser Beitrag wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.