In diesem Bereich sind die notwendigen Personalien des Kindes inkl. Sozialversicherungsnummer des Kindes zu erfassen. Die Sozialversicherungsnummer des Kindes ist optional, für die Einreichung der FAK-Abrechnung via ELM jedoch von Vorteil.
Mit diesem Flag wird definiert, falls ein Kind erfasst wird, welches nicht Kinderzulagenberechtigt ist und das Kind informativ trotzdem geführt wird. Ebenfalls müssen so Kinder nicht gelöscht werden, falls es zu Änderungen der Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers kommt (z.B. wenn der Partner neu die Kinderzulagen bekommt oder der Jugendliche während der Ausbildung ein Jahr eine Studiumspause einlegt)
Topal Payroll berechnet automatisch die Dauer der Kinderzulagen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Bei einem vorzeitigen Wechsel in die Ausbildungszulagen muss das "bis-Datum" entsprechend manuell angepasst werden.
Der Flag öffnet Datumsfelder (von/bis) um die Dauer des QST-Kinderabzugs zu hinterlegen. Diese Eingabe ist zwingend nötig, damit der QST-Tarif unter Berücksichtung der Kinder angewandt wird.
Erfolgen rückwirkende Kinderzulagen-Korrekturen, muss dies über eine Quellensteuer-Korrektur abgewickelt werden. Siehe Kinderzulagen-Korrekturen.