Erfassen von Kindern für die Auszahlung von Kinderzulagen. In den Mandanten-Basistabellen müssen die entsprechenden Beiträge definiert sein, damit die Zulagen berechnet werden können.
 FAK-Kanton
Kantonstabelle für die Kinderzulagen. Aufgrund des Kantons werden die entsprechenden Angaben aus den Mandanten-Basistabellen gezogen.
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 Aktiv
Kind wird bei der Berechnung der Kinderzulagen berücksichtigt. Checkbox.
Bekommt beispielsweise zukünftig der Partner die Zulagen, kann der Haken entfernt werden, ohne dass das Kind gelöscht werden muss.
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 Name
Name und Vorname des Kindes.
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 Geburtsdatum
Geburtsdatum des Kindes.
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 Geschlecht
Geschlecht des Kindes. Checkbox.
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 Sozialversicherungsnummer
Sozialversicherungsnummer des Kindes (optional).
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 Kinderzulagen bis
Datum, bis zu welchem Kinderzulagen bezahlt werden. Das Datum wird automatisch ab dem Geburtsdatum bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, berechnet.
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 Erwerbsunfähig
Checkbox um zu definieren, ob das Kind erwerbsunfähig ist und somit bis zum vollendeten 20. Altersjahr Kinderzulagen ausgerichtet werden.
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 Ausbildungszulagen
Datum, ab welchem Ausbildungszulagen bezahlt werden und Checkbox ob diese aktiv sind.
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 Quellensteuer-Relevanz
Datum, von/bis zu welchem das Kind für die Quellensteuer relevant ist und Checkbox ob für QST aktiv.
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 Editieren
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