13. ML beim Wechsel von Stundenlohn zu Monatslohn

 
Bei Mitarbeitern, welche vom Stundenlohn in den Monatslohn wechseln, wird der bereits ausbezahlte 13. Monatslohn berücksichtigt. D.h. Ende Jahr wird nur der Anteil des 13. Monatslohns ausbezahlt, welcher in der Beschäftigung im Monatslohn aufgelaufen ist (falls im Stundenlohn anteilsmässig ausbezahlt wurde).