Neue Felder für Quellensteuer
Felder auf Mitarbeiter
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Quellensteuer-Sonderfälle. Es stehen folgende Kategorien zur Verfügung:
![]() Bei diesen Sonderfällen werden die Löhne an das Steueramt übermittelt, es werden jedoch keine Quellensteuerbeträge abgezogen, ausser beim VR Honorar.
Ist die QST-Kategorie «VR Honorar an Personen mit Wohnsitz im Ausland» zu wählen, muss eine Lohnbewegung mit der Lohnart 5069.600 erfasst werden.
Alle diese Angaben werden mit der Quellensteuerabrechnung dem jeweiligen Steueramt elektronisch übermittelt.
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Neues Fenster Quellensteuer
Um die Quellensteuer elektronisch zu übermitteln, sind für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter zusätzliche Informationen zu definieren.
Dazu wurde ein separates Fenster (Ctrl + Q) erstellt:



