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Quellensteuer ID und Provision pro Kanton

Lohnbuchhaltung > Hilfstabellen > Quellensteuer-Kantone
 
Mit der neuen Hilfstabelle «Quellensteuer-Kantone» können pro Kanton die Quellensteuer-ID und die Kommission verwaltet werden. Diese werden bei der Erstellung der Quellensteuerabrechnung mitberücksichtigt.
Vergibt der Kanton neben der QST-ID noch einen Buchungskreis, z.B. für Filialen, können diese ebenfalls im entsprechenden Feld ergänzt werden.
 

Minimaler Abzug pro Kanton

Ebenfalls kann mit der neuen Hilfstabelle «Quellensteuer-Kantone» ein Minimaler Abzug pro Kanton definiert werden. Dieser wird bei der Lohnabrechnung bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern mitberücksichtigt. So können Pauschalbeträge bis zu einem bestimmten Einkommen, wie es beispielsweise der Kanton Aargau vorsieht, abgebildet und in der automatischen Berechnung der Quellensteuer mitberücksichtigt werden.