2. Lohnlauf bei QST-pflichtigen Mitarbeitern
Ein zweiter Lohnlauf innerhalb einer Lohnperiode kann wieder entsprechend ohne Fehlermeldung erstellt werden.
Beachten Sie dabei, dass zwischen den beiden Lohnläufen keine Anpassungen des Quellensteuer-Codes gemacht werden dürfen.
Quellensteuerrelevante Mutationen sind immer auf den Folgemonat vorzunehmen.
Beachten Sie dabei, dass zwischen den beiden Lohnläufen keine Anpassungen des Quellensteuer-Codes gemacht werden dürfen.
Quellensteuerrelevante Mutationen sind immer auf den Folgemonat vorzunehmen.