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2. Lohnlauf bei QST-pflichtigen Mitarbeitern

 
Ein zweiter Lohnlauf innerhalb einer Lohnperiode kann wieder entsprechend ohne Fehlermeldung erstellt werden.
Beachten Sie dabei, dass zwischen den beiden Lohnläufen keine Anpassungen des Quellensteuer-Codes gemacht werden dürfen.

Quellensteuerrelevante Mutationen sind immer auf den Folgemonat vorzunehmen.