AHV-Freigrenze bei Rentnern: monatlich oder jährliche Freigrenze verwenden
Bei Mitarbeiter im Rentenalter welche als Stundenlöhner geführt wurden, konnte man dies bereits entsprechend hinterlegen, ob die AHV-Freigrenze monatlich oder Jährlich (Schattenrechnung - laufender Ausgleich) berücksichtigt werden muss. Neu lässt sich dies auch für Tages- und Jahreslöhner entsprechend definieren.
Für Monatslöhner wird immer der Jährliche Freibetrag berechnet.