Anpassungen der Sozialversicherungen

 
  • In neuen Mandanten können die Sozialversicherungen wieder in der ersten Lohnperiode ohne einen neue Zeitperiode eingerichtet werden.
 
  • In bestehenden Mandanten kann in den Sozialversicherungen eine neue Zeitlinie ab dem aktuellen Lohnlauf erstellt werden, sofern noch keine Lohnabrechungen erstellt wurden.