Anpassungen der Sozialversicherungen
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In neuen Mandanten können die Sozialversicherungen wieder in der ersten Lohnperiode ohne einen neue Zeitperiode eingerichtet werden.
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In bestehenden Mandanten kann in den Sozialversicherungen eine neue Zeitlinie ab dem aktuellen Lohnlauf erstellt werden, sofern noch keine Lohnabrechungen erstellt wurden.