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Anpassungen für die Quellensteuer 2021

Durch die neuen Vorgaben des Kreisschreibens 45 der Eidg. Steuerverwaltung gibt es im Bereich der Quellensteuer eine Vielzahl von Anpassungen. Neu wird die Berechnungsmethode auf 2 verschiedenen Berechnungsmethoden reduziert, was doch einiges vereinfacht. Neu gibt es nur noch das Monats- und das Jahresmodell. Ausser in den Kantonen GE, VS, VS, FR und TI wird das Monatsmodell verwendet. In den erwähnten Kantonen das Jahresmodell.
 
Das Monatsmodell schaut jeden Monat für sich eigenständig an und berechnet anhand der monatlichen Auszahlung die geschuldete Quellensteuer.
 
Im Jahresmodell muss auch monatlich abgerechnet werden, jedoch werden «unregelmässige» Leistungen jeweils auf das gesamte Jahr aufgeteilt. Eine unterjährige Tarifanpassung (z.B. durch Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, etc.) wird rückwirkend auch auf bereits abgerechnete Perioden zurückberechnet.
 
Der Tarif D für den Nebenerwerb gibt es nicht mehr, sondern das Einkommen wird entsprechend zur Satzbestimmung aufgerechnet. Wenn also ein Mitarbeiter ein 50% Pensum bei einem Arbeitgeber- und eine weitere Anstellung mit z.B. 40% hat, wird ihm jeweils zur Satzbestimmung das jeweilige Einkommen des anderen Arbeitgebers aufgerechnet, mit Stellenprozenten oder mit dem effektiven Frankenwert.
 
Bei verheirateten (oder im Konkubinat lebenden) Arbeitnehmern sind auch die persönlichen Angaben des jeweiligen Partners notwendig. All diese Anpassungen haben entsprechende Auswirkungen auf den Bereich Quellensteuer im Topal Payroll:
 
 
Die Abzugsart, der Steuerort der QST-pflichtigen Person (Wohnort oder Arbeitsort bei Grenzgängern) sowie der QST-Code sind entsprechend wichtig. Auch gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Sonderfälle abzubilden.
 
Neu ist der Bereich der Nebenbeschäftigung. Sobald ein Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss dies hier vermerkt, sowie der Gesamtbeschäftigungsgrad zur Aufrechnung des Satzbestimmenden Einkommens hinterlegt werden. Gibt der Arbeitnehmer dies nicht bekannt, wird immer auf 100 Stellenprozente hochgerechnet.
 
 
Alternativ kann auch das Gesamteinkommen zur Satzbestimmung hinterlegt werden. Auch Ersatzeinkünfte (z.B. eine Teil-IV-Rente) sind hier ebenfalls zu deklarieren, um diese automatisch zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens hinzuzufügen.
 
Die Angaben zu Ehe- oder Konkubinatspartner bei einer eingetragenen Partnerschaft werden unter dem Menüpunkt «Partner» hinzugefügt.
 
 
Neben den Personalien, muss auch angegeben werden, ob der Partner erwerbstätig ist oder ein Einkommen aus einer Rente bezieht. Ebenfalls ist der Arbeitgeber des Partners anzugeben.
 
Sobald eine QST-relevante Mutation beim steuerpflichtigen Mitarbeiter vorgenommen wurde, fragt Topal Payroll direkt nach, ob Sie diese Mutation hinzufügen möchten.
 
 
 
Mit einem Klick auf «Übernehmen» werden die Mutationen automatisch bei der nächsten QST-Abrechnung via ELM an das zuständige QST-Amt übermittelt.
 
Nach der Erfassung der Stammdaten prüft Topal Payroll im Hintergrund automatisch, ob die erfassten Daten plausibel sind, oder ob allenfalls noch Daten fehlen. Eine Hinweismeldung macht Sie entsprechend darauf aufmerksam.
 
Weitere fachliche Informationen zu den Quellensteuern sind im Kreisschreiben 45 sowie einem in einem Merkblatt der Schweizerischen Steuerkonferenz zusammengefasst.