Ausbildungszulagen ab 15 Jahren
Die Berechnung der Ausbildungszulagen wurde aufgrund einer Gesetzesanpassung angepasst:
Neu können Ausbildungszulagen bereits beantragt werden, wenn das Kind in einer weiterführenden Ausbildung (z.B. einer Berufslehre) ist und noch nicht 16 Jahre alt ist.
Entsprechend muss das Datum im Feld "Kinderzulagen bis" angepasst und anschliessend die Periode für die Ausbildungszulagen gemäss der Verordnung der zuständigen Familienausgleichskasse angepasst werden. Dementsprechend berechnet Topal Payroll bereits ab 15. Jahren die Ausbildungszulagen.
Neu können Ausbildungszulagen bereits beantragt werden, wenn das Kind in einer weiterführenden Ausbildung (z.B. einer Berufslehre) ist und noch nicht 16 Jahre alt ist.
Entsprechend muss das Datum im Feld "Kinderzulagen bis" angepasst und anschliessend die Periode für die Ausbildungszulagen gemäss der Verordnung der zuständigen Familienausgleichskasse angepasst werden. Dementsprechend berechnet Topal Payroll bereits ab 15. Jahren die Ausbildungszulagen.

Dies wird entsprechend in die Lohnberechnung übernommen:
