Darstellung Quellensteuer-Abzug in Prozent
Nach dem Kreisschreiben 45 gab es eine Vereinheitlichung der QST-Berechnung noch auf 2 verschiedene Varianten. Entsprechend gab
es auch eine Anpassung des berechneten Quellensteuer-Abzugs in der Lohnerstellung.
Neu konnten wir die Darstellung auf dem Lohnblatt wieder folgendermassen darstellen:
es auch eine Anpassung des berechneten Quellensteuer-Abzugs in der Lohnerstellung.
Neu konnten wir die Darstellung auf dem Lohnblatt wieder folgendermassen darstellen:
Einheit:
Quellensteuerlohn
Quellensteuerlohn
Ansatz:
Prozentsatz des satzbestimmenden Einkommens
Je nach Konstellation ist es jedoch möglich, dass das satzbestimmende Einkommen ein anderes ist als der Quellensteuer-Lohn.
Ist dies häufig der Fall (z.B. bei Kantonen im Jahresmodell mit schwankenden Löhnen, Arbeitstage im Ausland, etc.) ist es allenfalls
ratsam, zusätzlich die Hilfslohnart mit dem Satzbestimmenden Einkommen auf dem Lohnblatt darzustellen.
Ist dies häufig der Fall (z.B. bei Kantonen im Jahresmodell mit schwankenden Löhnen, Arbeitstage im Ausland, etc.) ist es allenfalls
ratsam, zusätzlich die Hilfslohnart mit dem Satzbestimmenden Einkommen auf dem Lohnblatt darzustellen.