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ELM-QST: Übermittlung Satzbestimmendes Einkommen

 
Entgegen der Swissdec 4.0-Richtline zur Übermittlung des satzbestimmenden Einkommens, wird das satzbestimmende Einkommen in jedem Fall übermittelt.
Neu also auch, wenn das steuerpflichtige- und satzbestimmende Einkommen identisch ist.

Diese Anpassung erfolgt auf Wunsch verschiedener kantonalen Steuerämtern mit dem Monatsmodell. Bei Kantonen im Jahresmodell sowie bei einem zusätzlichen Nebenerwerb (Satzbestimmendes Einkommen ungleich steuerpflichtiges Einkommen) wurden schon immer beide Einkommensarten zwecks Nachvollziehbarkeit übermittelt.