Kinder- und Ausbildungszulagen / kant. FAK-Beiträge
Die Kantone AG und GR haben die Kinder- und Ausbildungszulagen per 01.01.2026 jeweils um CHF 10.00 angehoben.

In der Topal Administration wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen jeweils mit einer neuen Zeitlinie angepasst.
Ebenfalls angepasst wurden die kantonalen FAK-Arbeitgeber-Beiträge der Kantone:
GR: Senkung von 1.6% auf 1.5%
TG: Senkung von 1.5% auf 1.4%
UR: Senkung von 2.1% auf 1.7%
GR: Senkung von 1.6% auf 1.5%
TG: Senkung von 1.5% auf 1.4%
UR: Senkung von 2.1% auf 1.7%
Wichtig:
FAK-Anpassungen in den Kantonen VD und VS:
VD:
Der Waadtländer Staatsrat hat die Beiträge zur FamEL für das Jahr 2026 auf 0.18% festgelegt. Diese Werte sind im Topal Payroll unter der Firma in den vorkonfigurierten Zusatzfeldern definiert und müssen im Januar-Lohnlauf vor der Lohnberechnung manuell angepasst werden.

VS:
Mit Beschluss vom 16. Oktober 2025 und der Walliser Staatsrat den Beitragssatz der Familienzulagen der Arbeitnehmer für das Jahr auf 0.13% festgesetzt. Dies hat auch eine Auswirkung auf die FAK-Arbeitgeber-Beiträge. Dieser ist neu 2.911% (inkl. 0.131 Arbeitgeberbeiträge).
Die Arbeitgeberbeiträge können wir in der Payroll-Administration via Update anpassen. Die Arbeitnehmerbeitrage wurden jedoch individuell eingerichtet und müssen entsprechend vor der Berechnung des Januar-Lohnes 2026 manuell nachgepflegt werden.