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Lohnnachzahlungen im Folgejahr

 
Bei Lohnnachzahlungen im Folgejahr wurden alle Sozialversicherungsbeiträge aus dem Vorjahr gutgeschrieben, anstelle einer korrekten Berechnung der Beiträge aus der Nachzahlung. Einzig die AHV wurde korrekt berechnet.
 
Lohncodeanpassungen für Lohnnachzahlungen nach Austritt sollten nicht mehr möglich sein bzw. werden für die Bildung der Lohnsummen der Jahresend-Auswertungen ignoriert.