Lohnnachzahlungen nach Austritt im aktuellen sowie im Folgejahr
Unter verschiednen Konstellationen gab es Probleme bei der Berechnung der Sozialversicherungen bei Lohnnachzahlungen nach Austritt, wenn diese erst im Folgejahr erfolgten oder ein Mitarbeiter bereits im Rentenalter war. Diese Lohnberechnungen konnten mit der Version 3.5 korrigiert werden.