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Monatliche Abrgrenzung der AHV-Freigrenze bei Stundenlöhnern

Eine weitere Neuerung ist, dass die Berechnung der AHV-Freigrenze von pensionierten Stundenlöhnern entsprechend hinterlegt werden muss. Dazu gibt es die beiden Optionen, dass die Freigrenze monatlich (CHF 1'400 / Monat) oder jährlich (CHF 16'400 / Jahr) mittels einer Schattenrechnung ermittelt wird.
Sobald ein Mitarbeiter den Lohncodes auf Stundenlohn hat, muss im Mitarbeiter unter dem Register «Personalien» der Abgrenzungstyp für die AHV-Freigrenze angegeben werden: