Mutationen bei QST-pflichtigen Mitarbeitern

 
Quellensteuerpflichtige Mitarbeiter können innerhalb eines Monats so lange mutiert werden, bis die erste Berechnung des Mitarbeiters erstellt ist. Danach, auch in Folgelohnläufen können kein QST-relevanten Daten mehr angepasst werden. Weitere QST-Mutationen sind dann erst im Folgemonat wieder möglich.
 
QST-Mutationen bei einem Austritt können entsprechend per Ende Lohnperiode und nicht wie bis anhin per Berechnungsdatum erfasst und via übermittelt werden.