Nettolohn-Aufrechnung
Die Nettolohn-Aufrechnung auf dem Mitarbeiter sowie auf einzelnen Lohnarten (z.B. Unfall- oder Krankentaggeld) kann wieder wie gewohnt verwendet werden.
Nettolohn-AufrechnungDie Nettolohn-Aufrechnung auf dem Mitarbeiter sowie auf einzelnen Lohnarten (z.B. Unfall- oder Krankentaggeld) kann wieder wie gewohnt verwendet werden.
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