Personalstamm: Partnerangaben

 
Partnerangaben wurden nicht in jedem Fall gespeichert. Daher wurde das Fensterhandling und das Abspeichern der Partner-Angaben entsprechend dem neuen Fensterhandling der Version 3.0 angepasst.

Die Partnerangaben sind ab dem 01.07.2021 zwingend bei verheirateten QST-pflichtigen Mitarbeitern und müssen dementsprechend spätestens bis am 30. Juni 2021 auch entsprechend erfasst werden. Bei fehlenden Partnerangaben wird ab dem 01.07.2021 die entsprechende ELM-Übermittlung abgelehnt.