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QST: Berechnung von eigenen Stundenlohn-Lohnarten

Wurden "nur" eingene Stundenlohn-Lohnarten zur Berechnung des Lohnes verwendet, konnte Topal Payroll weder das quellensteuerpflichtige Einkommen noch die Umrechnung auf die Stellenprozente im aktuellen Monat vornehmen. (--> Siehe Releasenotes Version 3.1.0 - 1008)

Mit dem aktuellen Version spielt es keine Rolle mehr, ob nun die Standard-Lohnart oder kundenspezifische Stundenlohnarten verwendet werden. Die Nummerierung der kundenspezifischen Lohnarten müssen sich jedoch im Bereich der Stundenlöhner befinden (LOA-Nr. 10100 bis LOA-Nr. 10199). Ansonten können die aktuell geleisteten Stellenprozente sowie eine allfällige Aufrechnung zum quellensteuerpflichtigen Lohn im Nebenerwerb nicht korrekt berechnet werden.