QST: Berechnung von eigenen Stundenlohn-Lohnarten
Wurden "nur" eingene Stundenlohn-Lohnarten zur Berechnung des Lohnes verwendet, konnte Topal Payroll weder das quellensteuerpflichtige Einkommen noch die Umrechnung auf die Stellenprozente im aktuellen Monat vornehmen. (--> Siehe Releasenotes Version 3.1.0 - 1008)
Mit dem aktuellen Version spielt es keine Rolle mehr, ob nun die Standard-Lohnart oder kundenspezifische Stundenlohnarten verwendet werden. Die Nummerierung der kundenspezifischen Lohnarten müssen sich jedoch im Bereich der Stundenlöhner befinden (LOA-Nr. 10100 bis LOA-Nr. 10199). Ansonten können die aktuell geleisteten Stellenprozente sowie eine allfällige Aufrechnung zum quellensteuerpflichtigen Lohn im Nebenerwerb nicht korrekt berechnet werden.
Mit dem aktuellen Version spielt es keine Rolle mehr, ob nun die Standard-Lohnart oder kundenspezifische Stundenlohnarten verwendet werden. Die Nummerierung der kundenspezifischen Lohnarten müssen sich jedoch im Bereich der Stundenlöhner befinden (LOA-Nr. 10100 bis LOA-Nr. 10199). Ansonten können die aktuell geleisteten Stellenprozente sowie eine allfällige Aufrechnung zum quellensteuerpflichtigen Lohn im Nebenerwerb nicht korrekt berechnet werden.