Erfassung der Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen Mitarbeitern
Neu kann die Aufenthaltsbewilligung auch hinterlegt werden, wenn der Mitarbeiter nicht QST-pflichtig ist. (z.B. für Mitarbeiter mit der Aufenthaltsbewilligung C - Niedergelassene)
Erfassung der Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen MitarbeiternNeu kann die Aufenthaltsbewilligung auch hinterlegt werden, wenn der Mitarbeiter nicht QST-pflichtig ist. (z.B. für Mitarbeiter mit der Aufenthaltsbewilligung C - Niedergelassene) |