Jahresabschluss-Lohnlauf vor dem Dezember-Lohnlauf Wurde der Jahresabschluss-Lohnlauf vor dem Dezember-Lohnlauf durchgeführt, führte dies im Folgelohnlauf Dezember zu falschen Berechnungen wenn Jahreshöchstlöhne (z.B. ALV/UVG) überschritten wurden.