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Lohnausweis / Lohnarten: Erweiterungen für die Ziffern 14 und 15

 
Auf vielfältigen Wunsch haben wir die Zuweisungsmöglichkeiten von Lohnarten auf die Lohnausweis-Ziffern 14 – Weitere Gehaltsnebenleistungen und 15 Bemerkungen entsprechend erweitert. Neu können auf diese beiden Ziffern direkt Lohnarten zugewiesen werden. Auf der Lohnart erfolgt die Zuweisung im Menü Lohnausweis:
 
 
Weisen Sie die entsprechende Lohnart auf der gewünschten Ziffer zu und definieren Sie den dazugehörenden Text im Feld „Art“ bzw. „Definition“. Nach erfolgter Zuweisung wird die entsprechende Lohnart automatisch mit der erfassten Definition sowie dem Betrag auf der entsprechenden Ziffer ausgewiesen: