Lohnausweise mit intergrierter Attestation Quittance GE
Bei QST-pflichtigen Mitarbeiter mit der Steuerpflicht im Kanton Genf muss gemäss den kantonalen Behörden unter der Ziff 15 des Lohnausweises eine Zusammenfassung der abgerechneten QST-Löhne ausgewiesen werden. Diese enthählt unter anderem die Angabe des QST-pflichtigen Jahreslohnes sowie den zuletzt verwendeten QST-Tarif. Die entsprechenden Anpassungen wurden implementiert, damit diese Werte automatisch unter den Lohnblattbemerkungen angedruckt werden.