QST: Ergänzungen in der Nettolohn-Aufrechnung

Mit der Version 3.0 funktionnierte die Nettolohnaufrechnung noch nicht, wenn ein Mitarbeiter quellensteuerpflichtig war.
Dies wurde entsprechend angepasst und mit der Version 3.1 ist die Nettolohnaufrechnung bei QST-pflichtigen Mitarbeitern wieder möglich.
Ebenfalls werden geldwerte Leistungen mitberücksichtigt.