QST-Berechnung bei mehreren Lohnläufen pro Monat:
Die Quellensteuer wurde nicht korrekt korrigiert und ausgewiesen, wenn mehrere Lohnläufe in einem Monat mit quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern gemacht wurden. Diese Problematik haben wir entsprechend abgefangen und folgende Verbesserungen vorgenommen:
- unter einem Monat können keine QST-relevanten Anpassungen mehr auf dem Mitarbeiter vorgenommen werden.
- die entsprechende QST wird immer auf der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Lohnes aller Lohnläufe innerhalb des gleichen Monats vorgenommen.
- die bereits abgezogene QST der vorherigen Lohnläufe werden entsprechend automatisch gutgeschrieben
- die kummulierte Lohnsumme sämtlicher Lohnläufe wird korrekt auf allen Auswertungen sowie im ELM ausgewiesen