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Verhalten bei Unterlizenzierung

 
Bei einer Unterlizenzierung kann neu wie gewohnt weitergearbeitet werden, es erscheinen einfach die entsprechenden Warnmeldungen beim Programmstart. Die Lohnläufe können aber weiterhin berechnet und abgeschlossen werden.
 
Die Erfassung neuer Mitarbeiter hingegen wird unterbunden.