| 6.2.4. Neue und geänderte LohnartenFAR-Beitrag Neue Lohnarten 50850 - FAR-Beitrag und 96950 - AG FAR-Beitrag. Um die entsprechenden Prozentsätze zu erfassen, gibt es zwei neue Zusatzfelder. Lohnnachgenuss Neue Lohnart 14200. Mutterschaftsentschädigung Neue Lohnart 20100. Wird in Lohnart 20400 - Leistungen Dritter berücksichtigt. Tageslohn Neue Lohnart 10200. Die Anzahl Tage muss in der Vorerfassung hinzugefügt werden. Zieht auf den Lohnstatus Tageslohn der Stelle (Lohncodes). Jahreslohn Neue Lohnart 10250. Die Lohnart muss in der Vorerfassung hinzugefügt werden um ausbezahlt zu werden. Zieht auf den Lohnstatus Jahreslohn der Stelle (Lohncodes). Familien EL-Abzug Neue Lohnart 50900, nur für Kanton Waadt (FAK-Kanton) gültig. Um den entsprechenden Prozentsatz zu erfassen, gibt es ein neues Zusatzfeld. Lohnarten Basiskorrektur Die Basiskorrektur-Lohnarten (19910 - 19960) rechnen nun nur noch in die Lohnbasen aber nicht mehr in den Nettolohn. Arbeitgeber NBUV-Beitrag Ist der Mitarbeiter NBUV-versichert, aber ohne Abzug (Lohncode 2), werden beim Arbeitgeber-Abzug (95510) sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmer Prozentsätze aus den Mandanten-Basistabellen berücksichtigt. QST-Lohn aktueller Monat Die Lohnart 92000 rechnet nun nur noch, wenn der Mitarbeiter QST-pflichtig ist. Zusätzlich wurde die Bezeichnung angepasst. |