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MWST Anpassung

 
Ab dem 3. Quartal/2. Semester 2023 kann die MWST mit den neuen MWST Sätzen abgerechnet werden.
Folgend sehen Sie alle Anpassungen, welche durch das Update vorgenommen werden.
 
 
MWST - Neue MWST Tabellen
Im Topal Vorlagemandanten "KMU Aktiengesellschaft" wurden neue MWST-Tabellen "MWST Sätze gültig ab" per 01.07.2023 und ab 01.01.2024 eingepflegt.
 
Abbildung 1: Neue MWST Tabellen
 
Diese Tabellen können aus dem Mandant "KMU Aktiengesellschaft" in alle gewünschten Mandanten exportiert werden. (siehe Anleitung)
Beim Buchen werden Sie aufgrund des Buchungsdatums jeweils auf die entsprechende Tabelle hingewiesen.
Somit können Sie die MWST Abrechnung bis und mit dem 2. Quartal/1. Semester 2023 mit der Periode (MWST Sätze gültig ab) 01.01.2018 abschliessen.
Beim Buchen ab dem 01.07.2023 wird automatisch die MWST Tabelle (MWST Sätze gültig ab) 01.07.2023 vorgeschlagen. Das gleiche gilt ab dem Folgejahr 2024.
 
 
 
MWST - Neues MWST Formular
Für die Sprachen DE und FR wurde die neue MWST Abrechnung 2023/03 eingepflegt.
 
 
 
 
MWST - Neue MWST Sätze
Folgend sehen Sie die MWST Codes mit den MWST Sätzen aus den neuen MWST Tabellen.
Dabei wird unterschieden zwischen den normalen MWST Codes und den "Spez" Codes.
Die "Spez" Codes sind grundsätzlich immer die MWST Sätze für die kommende oder rückwirkende Periode.
Da im aktuellen Jahr 2023 der normale MWST Satz noch 7.7% ist, wird der neue MWST Satz 8.1% als Spezialfall betrachtet.
Ab dem 01.01.2024 wird das Ganze umgekehrt betrachtet. Dann wird der Normalsatz UStn 8.1% und der Spezialfall (rückwirkend für 2023) UStnSpez 7.7% sein.
Gleiches gilt natürlich für die reduzierten wie auch die MWST Sätze für die Gastronomie.
 
 
 
In den MWST Tabellen werden nebst den MWST Codes und Sätzen auch die Abrechnungsziffern vom MWST Formular geführt.
Dabei werden alle MWST Codes den entsprechenden Abrechnungsziffer vom Formular zugewiesen.
Da mit dem neuen Formular auch die Abrechnungsziffern geändert wurden, sind die MWST Codes entsprechend den neuen Ziffern zugewiesen.