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MWST - Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten

Für den Fall, dass Sie die Mehrwertsteuer nach vereinnahmten Entgelten abrechnen, aber dennoch eine Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung führen, aktivieren Sie in
den Mandant - Details die Einstellung "nach vereinnahmten entgelten". Dann wird Topal beim Erstellen der Mehrwertsteuer-Rechnungen die Steuerbeträge aus noch nicht
als bezahlt verbuchten Rechnungen nicht berücksichtigen.